FerienWohnungen & Appartements

Rundum wohlfühlen in Bad Birnbach

Liebevoll eingerichtete Ferienwohnungen und Appartements mit Balkon oder Terrasse in zentraler und ruhiger Lage von Bad Birnbach erwarten Sie.

Selbstverständlich sind alle Ferienwohnungen und Appartements in unserem Haus mit Dusche und WC, sowie einem Fernsehgerät ausgestattet.

Ein eigener Parkplatz und kostenlose Fahrradunterstellung ergänzen unser Angebot.

WLAN ist kostenlos verfügbar.

Appartement 01

mit Südterrasse;

Dusche; WC; TV; ca. 30 qm

42,- €

pro Einheit / Nacht

Ferienwohnung 02

mit Südterrasse; getrennter Wohn- und Schlafbereich;

Dusche; WC; TV; ca. 40 qm

50,- €

pro Einheit / Nacht

Appartement 03

mit Ostbalkon;

Dusche; WC; TV; ca. 25 qm

37,- €

pro Einheit / Nacht

Ferienwohnung 04

mit Balkon; getrennter Wohn- und Schlafbereich;

Dusche; WC; TV; ca. 38 qm

46,- €

pro Einheit / Nacht

  • mit sehr schöner Gartenanlage     
  • Nichtraucher erwünscht    
  • Hunde können wir leider nicht aufnehmen    
  • Übernachtungspreis inkl. gesetzlicher MwSt. 
  • Kurtaxe wird pro Person und Nacht gesondert berechnet
  • Abreise bis 10:00 Uhr
  • WLAN ist in allen Bereichen nutzbar und kostenfrei
  • Private Parkplätze stehen kostenfrei zur Verfügung
  • Zusätzliche Ausstattungsmerkmale: ambulante Vorsorgemaßnahme, Partnerbetrieb Rottal-Terme, Chrysanti Card
  • Damit für Sie keine zusätzlichen Kosten bei einer kurzfristigen Abbestellung oder vorzeitiger Abreise entstehen, empfehlen wir Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung (siehe "Reiserücktrittsversicherung" weiter unten auf dieser Seite)
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Rechte, Pflichten & Infos

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

1) Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt worden ist.

2) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag geschlossen ist.

3) Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.

4b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung in Ferienwohnungen/Appartements zehn, bei Übernachtung/Frühstück zwanzig und bei Halb-/Vollpension dreißig/vierzig Prozent des Übernachtungspreises.

5) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4) errechneten Betrag zu bezahlen.

6) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.


Reiserücktrittskostenversicherung

Die Reiserücktrittskostenversicherung bietet Versicherungsschutz für den Nichtantritt bzw. Abbruch des Aufenthaltes nach den zugrundeliegenden Stornosätzen des Reisevertragsrechts.

Empfehlung für eine Reiserücktrittsversicherung:

EUROPÄISCHE Reiseversicherungs AG
Vogelweidstr. 5 - 81677 München
Tel.: 089-4166-1766 - Fax: 089-4166-0717
www.reiseversicherung.de - service@erv.de

Schmeink Assekuranz GmbH
Postfach 1628
86819 Bad Wörishofen
Tel.: 08247-959 91-0 - Fax: 08247-959 91-50
www.schmeink-assekuranz.de - schmeink@mannheimer.de